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Ausländische Abschlüsse in Spanien

Nicht-universitäte Abschlüsse

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Berufliche Bildung

Modalitäten

Teilanerkennung (Convalidación) von Qualifikationen der beruflichen Bildung gemäß der entsprechenden Module des spanischen Ausbildungssystems (módulos profesionales de Formación Profesional). Diese ist erforderlich, falls die Antragsteller:innen ihre Ausbildung in einer entsprechenden Einrichtung fortsetzen möchten.

Anerkennung (Homologación) des Ausbildungsabschlusses

Folgende Abschlüsse kommen für die Anerkennung in Frage:

  • Título Profesional Básico (Berufliche Basisausbildung)
  • Título de Técnico (Mittlerer Berufsabschluss)
  • Título de Técnico Superior (Höherer Berufsabschluss)
Zuständige Stellen

Das Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport. Sofern die Antragsteller:innen Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Katalonien, Galizien oder dem Baskenland haben, sind die Behörden der jeweiligen Autonomie zuständig.

Anerkennungsverfahren

1. Bei Antragstellung erfolgt primär die Auswahl der entsprechenden Option: Ankerkennung oder Teilanerkennung einer beruflichen Basisausbildung (Grado Básico), eines Mittleren Berufsabschlusses (Grado Medio) mit einem Umfang von 2000 Stunden nach Abschluss des Grado Básico oder eines Höheren Berufsabschlusses (Grado Superior), ebenfalls mit einem Umfang von 2000 Stunden nach Abschluss des Grado Medio. Für die Auswahl des jeweiligen Berufes sind die folgenden Kategorien maßgebend: títulos por familias profesionales de la FP. Nueva ventana Möglicherweise gibt es keine exakte Entsprechung des Ausbildungsberufs innerhalb der beruflichen Abschlüsse in Spanien, weder hinsichtlich des Stundenumfangs noch der belegten Fächer. In diesem Fall müssen Sie prüfen, welche Option Ihrem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss am nächsten kommt. Das Ministerium kann nach der Analyse Ihrer Unterlagen und des beantragten Abschlusses entweder die gewünschte Anerkennung gewähren oder Ihnen eine andere vorschlagen, die Ihrem Ausbildungsverlauf in höherem Maße entspricht.

2. Der Zugang zum elektronischen Register des Ministeriums erfolgt über folgenden Link: 'Homologación/convalidación de títulos y estudios extranjeros no universitarios de Formación Profesional' Nueva ventana

Salto de línea 3. Hier richten Sie ein Benutzerkonto als natürliche Person ein: Regístrese como usuario (persona física) en la sede electrónica. Nueva ventana

Tutorials auf Deutsch und auf Spanisch finden Sie hier: Vídeo en español Youtube und auf Deutsch Youtube

4. Das Antragsformular (solicitud) mit Angabe des gewünschten Berufsabschlusses (oder der entsprechenden Teilanerkennung).

5. Laden Sie das Antragsformular und den Volante herunter. Beide Exemplare müssen ausgedruckt und unterschrieben mit den restlichen Unterlagen eingereicht werden.

6. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: web del Ministerio de Educación, FP y Deportes Nueva ventana. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antragsformular und Volante, ausgefüllt und unterschrieben, (siehe vorherige Erläuterungen).
  • Nachweis der Überweisung der Gebühr la tasa 079 Nueva ventana. Die erfolgt mittels Banküberweisung (mit Ausnahme der Beantragung eines Abschlusses der beruflichen Basisausbildung, diese ist gebührenfrei)
  • Ausweisdokument Nueva ventana, ordnungsgemäß.
  • Offizieller Berufsabschlusstitel Nueva ventana, ordnungsgemäß legalisiert, falls erforderlich.
  • Offizielles Dokument, ausgestellt von den Bildungsbehörden des Landes, in dem die Ausbildung absolviert wurde, in welchem bescheinigt wird, dass der erworbene Titel oder das Diplom ein Abschluss des Bildungssystems dieses Landes ist. Daraus muss das entsprechende Niveau innerhalb des Berufsbildungssystems hervorgehen, ebenso wie die allgemeinen Anforderungen für den Beginn dieser beruflichen Ausbildung sowie die weiterführenden Studien, zu denen der Abschluss berechtigt.
  • Offizielle akademische Bescheinigung, in der die offizielle Dauer gemäß Rahmencurriculum, die absolvierten Fächer und die Ausbildungsjahre aufgeführt sind. Diese muss gegebenenfalls ordnungsgemäß legalisiert Nueva ventana sein.
  • Zusätzlich empfohlene Unterlagen. Nueva ventana
  • Beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente, die nicht auf Spanisch ausgestellt sind. Konsultieren Sie hierfür die Suchfunktion für in Spanien vereidigte Übersetzer:innen.Nueva ventana
  • Fotokopien aller oben genannten Originaldokumente.

7. Einreichung der Unterlagen

Die Abgabe des Anerkennungsantrags erfolgt bei einer offiziellen Registerstelle und umfasst folgende Unterlagen:

Alle genannten Originaldokumente, sowohl die Originalunterlagen der Ausbildung als auch die Originalübersetzungen.Salto de línea Fotokopien aller Originale und Übersetzungen.

Registerstellen in Deutschland (hier können die Anträge abgegeben werden):

Wenn Sie die Unterlagen bei der Registerstelle einreichen, werden die dortigen Mitarbeiter folgende Amtshandlungen vornehmen:

  • Die Originale mit den Kopien vergleichen.
  • Die Kopien beglaubigen.
  • Alle Unterlagen an das Ministerium weiterleiten.
  • Den Volante als vorläufigen Immatrikulationsnachweis stempeln, für den Fall, dass der/die Antragsteller/in sich immatrikulieren möchte und nachweisen muss, dass die Anerkennung in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen ist.

8. Nachverfolgung des Bearbeitungsstands. Diese erfolgt über das elektronische Register: sede electrónica del Ministerio de Educación, Formación Profesional y Deportes.Nueva ventana

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Links, die eventuell von Interesse sind:

*Die Informationen Seiten dienen der Information und Erläuterung und sind nicht rechtsverbindlich.

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