Ausländische Abschlüsse in Spanien

Nicht-universitäte Abschlüsse

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Berufliche Bildung

Anerkennung ausländischer nicht-universitärer Berufsqualifikationen
  • (Homologación) Offizielle Anerkennung des Berufsabschlusses bzw. des entsprechenden Zeugnisses der beruflichen Ausbildung.
  • (Convalidación) Teilanerkennung von Qualifikationen der beruflichen Bildung gemäß der entsprechenden Module des spanischen Ausbildungssystems (Módulos profesionales de Formación Profesional). Die Möglichkeit der Teilanerkennung ist erforderlich, falls die Antragsteller ihre Ausbildung oder darauf aufbauende Module der beruflichen Weiterbildung im nicht-universitäten Bereich in Spanien fortsetzen möchten.
Folgende Berufsabschlüsse kommen für die Anerkennung in Frage:
  • Título Profesional Básico
  • Título de Técnico
  • Título de Técnico Superior
Für die Anerkennungen zuständige Stellen

Das Ministerium für Bildung und Berufsbildung (Ministerio de Educación y Formación Profesional).

Sofern der Antragsteller seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Katalonien, Galizien oder dem Baskenland hat, sind die Behörden der jeweiligen Autonomie zuständig.

Anerkennungsverfahren

1. Antragstellung

Diese erfolgt über das elektronische Register des Ministeriums, welches über folgendes Portal aufgerufen werden kann: 'Homologación/convalidación de títulos y estudios extranjeros no universitarios de Formación Profesional' Nueva ventana

2. Unterlagen

Die im elektronischen Register konzipierten Dokumente werden dort ausgefüllt, heruntergeladen und ausgedruckt.

Nachfolgend werden die erforderlichen Unterlagen zusammengetragen, welche im Detail auf der Webseite des Ministeriums Nueva ventana aufgelistet sind ('Documentación necesaria para la homologación').

Bitte achten sie auf Folgendes:

  • Im Antragsformular muss angegeben sein, für welche Ausbildungskategorie die Anerkennung erfolgen soll. Hierzu finden Sie Angaben unter folgendem Link, in dem die verschiedenen Berufsgruppen spezifiziert werden: Títulos por familias profesionales de la FP Nueva ventana
  • Sie benötigen in allen Fällen eine beeidigte Übersetzung aller Unterlagen, die nicht in spanischer Sprache ausgestellt sind. Die Liste der eingetragenen ÜbersetzerInnen finden Sie hier: Buscador de traductores/as jurados/as del Ministerio de Asuntos Exteriores Nueva ventana. Alternativ können Sie eine/n in einem der spanischen Konsulate eingetragene/n ÜbersetzerIn beauftragen.
  • Nachweis der Zahlung der Verwaltungsgebühr. Diese erfolgt mittels Überweisung (ausgenommen sind Anträge auf Anerkennung der Kategorie von Abschlüssen im Bereich der Formación Profesional Básica, diese sind gebührenfrei)
3. Einreichung der Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen bei einer der offiziellen Registerstellen eingereicht werden:

  • Die vom Übersetzer erhaltenen gestempelten Dokumente (die Übersetzungen sowie Kopien der deutschen Dokumente)
  • Die im elektronischen Register erstellten Dokumente
  • Die Originalunterlagen gemäß Auflistung im Internet.
  • Kopien (fast) aller Unterlagen, darunter eine weitere Kopie der deutschen Dokumente. Lediglich von den Originalübersetzungen wird keine Kopie benötigt.

Registerstellen in Deutschland, an denen die Unterlagen eingereicht werden können:

4. Nachverfolgung des Bearbeitungsstands

Den Bearbeitungsstand Ihres Antrags können Sie hier einsehen: Sede electrónica del Ministerio de Educación y Formación Profesional Nueva ventana

Die folgenden Videos erläutern auf Deutsch und Spanisch die einzelnen Schritte der Anmeldung im elektronischen Register:

Acceso a la sede electrónica, paso a paso

Der Anmeldeprozess, Schritt für Schritt erklärt

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