Teilanerkennung (Convalidación) von Qualifikationen der beruflichen Bildung gemäß der entsprechenden Module des spanischen Ausbildungssystems (módulos profesionales de Formación Profesional). Diese ist erforderlich, falls die Antragsteller:innen ihre Ausbildung in einer entsprechenden Einrichtung fortsetzen möchten.
Folgende Abschlüsse kommen für die Anerkennung in Frage:
Das Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport. Sofern die Antragsteller:innen Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Katalonien, Galizien oder dem Baskenland haben, sind die Behörden der jeweiligen Autonomie zuständig.
1. Bei Antragstellung erfolgt primär die Auswahl der entsprechenden Option: Ankerkennung oder Teilanerkennung einer beruflichen Basisausbildung (Grado Básico), eines Mittleren Berufsabschlusses (Grado Medio) mit einem Umfang von 2000 Stunden nach Abschluss des Grado Básico oder eines Höheren Berufsabschlusses (Grado Superior), ebenfalls mit einem Umfang von 2000 Stunden nach Abschluss des Grado Medio. Für die Auswahl des jeweiligen Berufes sind die folgenden Kategorien maßgebend: títulos por familias profesionales de la FP. Möglicherweise gibt es keine exakte Entsprechung des Ausbildungsberufs innerhalb der beruflichen Abschlüsse in Spanien, weder hinsichtlich des Stundenumfangs noch der belegten Fächer. In diesem Fall müssen Sie prüfen, welche Option Ihrem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss am nächsten kommt. Das Ministerium kann nach der Analyse Ihrer Unterlagen und des beantragten Abschlusses entweder die gewünschte Anerkennung gewähren oder Ihnen eine andere vorschlagen, die Ihrem Ausbildungsverlauf in höherem Maße entspricht.
2. Der Zugang zum elektronischen Register des Ministeriums erfolgt über folgenden Link: 'Homologación/convalidación de títulos y estudios extranjeros no universitarios de Formación Profesional'
Salto de línea
3. Hier richten Sie ein Benutzerkonto als natürliche Person ein: Regístrese como usuario (persona física) en la sede electrónica.
Tutorials auf Deutsch und auf Spanisch finden Sie hier: Vídeo en español und auf Deutsch
4. Das Antragsformular (solicitud) mit Angabe des gewünschten Berufsabschlusses (oder der entsprechenden Teilanerkennung).
5. Laden Sie das Antragsformular und den Volante herunter. Beide Exemplare müssen ausgedruckt und unterschrieben mit den restlichen Unterlagen eingereicht werden.
6. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: web del Ministerio de Educación, FP y Deportes . Folgende Unterlagen sind erforderlich:
7. Einreichung der Unterlagen
Die Abgabe des Anerkennungsantrags erfolgt bei einer offiziellen Registerstelle und umfasst folgende Unterlagen:
Alle genannten Originaldokumente, sowohl die Originalunterlagen der Ausbildung als auch die Originalübersetzungen.Salto de línea Fotokopien aller Originale und Übersetzungen.
Registerstellen in Deutschland (hier können die Anträge abgegeben werden):
Spanische Konsulate in: Düsseldorf , Hamburg
, Frankfurt
, München
und Stuttgart
Wenn Sie die Unterlagen bei der Registerstelle einreichen, werden die dortigen Mitarbeiter folgende Amtshandlungen vornehmen:
8. Nachverfolgung des Bearbeitungsstands. Diese erfolgt über das elektronische Register: sede electrónica del Ministerio de Educación, Formación Profesional y Deportes.
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