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Ausländische Abschlüsse in Spanien

Welche Abschlüsse können anerkannt oder teilanerkannt werden?

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Obligatorische Sekundarschulbildung / Educación Secundaria Obligatoria (ESO)

  • Übertragung schulischer Leistungen der in das spanische Pflichtschulsystem der Sekundarstufe.

Für Nachweise der Schuljahre unterhalb des Pflichtschulabschlusses der Sekundarstufe (d.h. bis zum Abschluss 4º ESO) ist keine Anerkennung erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich mit der Schule Ihrer Wahl in Verbindung setzen und die Schritte erledigen, die zur Fortführung der schulischen Laufbahn an dieser Einrichtung erforderlich sind.

  • Anerkennung ausländischer schulischer Leistungen entsprechend der Stufen 2º und 3º des spanischen Pflichtschulsystems von Personen über 16 Jahren

Personen über 16 Jahre, die keinen dem Pflichtschulabschluss der Sekundarstufe I (Graduado en Educación Secundaria Obligatoria- GESO) gleichwertigen Schulabschluss haben, können die Anerkennung der Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Schuljahre beantragen, sofern sie dieses Niveau erreicht haben: equivalencia de estudios extranjeros con la escolaridad de los cursos 2º o 3º de ESO Nueva ventana

  • Ankerkennung des Schulabschlusses der Sekundarstufe I (Graduado en Educación Secundaria Obligatoria)

Wenn Sie die Sekundarstufe I erfolgreich außerhalb Spaniens abgeschlossen haben, müssen Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses als "Graduado en Educación Secundaria Obligatoria" (GESO) beantragen.

Bachillerato (Gymnasiale Oberstufe)

  • Erstes Jahr der gymnasialen Oberstufe (Bachillerato)

Wenn Ihre bisherigen schulischen Leistungsnachweise dem ersten Jahr der gymnasialen Oberstufe entsprechen, können Sie die entsprechende Teilanerkennung (1º de Bachillerato) beantragen.

  • Abschluss der Sekundarstufe II (Hochschulreife / Título de Bachiller)

Wenn Sie diesen Abschluss in Ihrem Land erworben haben, können Sie die Anerkennung als spanischen Abschluss Título de Bachiller beantragen.

  • Zugang zur spanischen Universität

Wenn Sie Zugang zu einer spanischen Universität erhalten möchten, müssen Sie sich über die spezifischen Zulassungskriterien der jeweiligen Universitäten in Spanien informieren.

Die Organisation UNED asiss Nueva ventana ist für die Erleichterung des Hochschulzugangs internationaler Studierender in Spanien zuständig. Auf ihrer Website finden Sie detaillierte Informationen zu den Anforderungen, Fristen und Verfahren zur Validierung Ihrer Abschlüsse und zum Zugang zur Hochschulbildung in Spanien.

Weitere Informationen unter (Link zum Studium in Spanien Nueva ventana)

Verfahren zur Anerkennung bzw. Teilanerkennung von Abschlüssen der Sekundarstufen I und II

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1. Beginn des Verfahrens

Der Antrag auf Anerkennung wird über das elektronische Register des Ministeriums für Bildung, Berufsbildung und Sport über folgenden Link gestellt: Sede Electrónica - Ministerio de Educación, Formación Profesional y Deportes (educacion.gob.es) Nueva ventana

  • Registrieren Sie sich im elektronischen Register und füllen Sie den Antrag aus.Hier finden Sie bei Bedarf Hilfestellung:

Tutorials im pdf-Format

Tutorial sobre cómo registrarse en la Sede Electrónica PDF

Tutorial sobre cómo cumplimentar la solicitud PDF

Videotutorials

Registro en la Sede Electrónica (auf Spanish) Youtube

Registro en la Sede Electrónica (auf English) Youtube

Registro en la Sede Electrónica (auf Deutsch) Youtube

  • Nach dem Ausfüllen des Antrags laden Sie diesen zusammen mit dem "Volante“, der als vorläufige Einschreibeberechtigung dient, herunter, drucken und unterschreiben beide Dokumente und reichen diese mit den weiteren erforderlichen Unterlagen in einer Registrierstelle (diese finden Sie unter Punkt 4.) ein. Der Volante ist der Nachweis, dass die Anerkennung in Bearbeitung ist und ermöglicht die Immatrikulation in den gewünschten Studiengängen bis zum Erhalt des Anerkennungszertifikats.

2. Zahlung der Gebühr (TASA 079)

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf folgendes Bankkonto:

Kontoinhaber: Ministerio de Educación y Formación Profesional

IBAN: ES27 9000 0001 2002 5310 8018 - BIC: ESPBESMMXXX (Banco de España)

BEGÜNSTIGTER: Tesoro Público. Ministerio de Educación y Formación Profesional. VERWENDUNGSZWECK: Homologación + Name und Nachname des Antragstellers.

Aus dem Überweisungsbeleg müssen die o.a. Angaben eindeutig hervorgehen. Dieser muss ausgedruckt und den restlichen Unterlagen beigefügt werden.

Gebühren:

Anerkennung des Abschlusses der Sekundarstufe I (Graduado en Educación Secundaria Obligatoria – GESO): kostenlos.Salto de línea Teilanerkennung des 1. Jahres der gymnasialen Oberstufe (1º de Bachillerato) : 24,88 Euro.Salto de línea Anerkennung des spanischen Bachiller-Titels: 49,76 Euro.

3. Erforderliche Unterlagen

Zusammen mit dem Antrag und dem vorläufigen Einschreibeschein Volante sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Identitätsnachweis (NIF/Personalausweis/NIE/anderes Dokument) und gegebenenfalls eine Vollmacht mit dem Identitätsnachweis des Vertreters.
  • Offizielles Nachweisdokument des beantragten Abschlusses.

Für die Anerkennung der Sekundarstufe I (GESO) werden die Jahreszeugnisse der letzten 4 Schuljahre benötigt

Für die Teilanerkennung 1º de Bachillerato werden die Jahreszeugnisse der letzten drei Schuljahre benötigt

Für die Anerkennung des Abschlusses Título de Bachiller werden die Jahreszeugnisse der letzten drei Schuljahre benötigt. (Teilnachweise oder Halbjahreszeugnisse sind nicht erforderlich)

  • Alle Dokumente sind im Original und in Kopie vorzulegen.
  • Für Dokumente, die nicht auf Spanisch ausgestellt sind, muss eine beglaubigte Übersetzung eines in Spanien beeidigten Übersetzers eingereicht werden. Die entsprechende Liste finden Sie hier: Buscador de traductores jurados Nueva ventana
  • Falls erforderlich, müssen die Dokumente ordnungsgemäß legalisiert sein.

Es ist keine Legalisierung für Dokumente erforderlich, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden. Ebenso sind Dokumente, die von der Schweiz ausgestellt wurden, aufgrund eines bilateralen Abkommens mit der Europäischen Union von der Legalisierung befreit.

Legalización de documentos emitidos en otros países Nueva ventana

4. Einreichung der Unterlagen

Gehen Sie zu einer Registerstelle und legen Sie Originale und Kopien der folgenden Dokumente vor:

  • Identitätsnachweis.
  • Antrag und Volante.
  • Akademische Unterlagen (Abschlüsse/Titel sowie Schulnachweise), übersetzt und legalisiert.
  • Zahlungsnachweis der Gebühr.

Offizielle Registerstellen zur Einreichung in Deutschland:

Bildungsabteilung der Spanischen Botschaft in Berlin (mit Terminvereinbarung): Cita previa Nueva ventana (Montags und dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr)

Spanische Konsulate in:

Düsseldorf Nueva ventana Hamburg Nueva ventana Frankfurt Nueva ventana München Nueva ventana Stuttgart Nueva ventana

5. Verfahrensverfolgung und Download der Anerkennungsbescheinigung

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Monate ab dem Datum, ab dem alle Unterlagen vollständig vorgelegt wurden.

Der Bearbeitungsstand kann über das elektronische Registerportal verfolgt werden.

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse mit Informationen zum Herunterladen der Anerkennungsbescheinigung: cómo descargar su credencial. Nueva ventana

Zuständige Behörden

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Die Anerkennung von nicht-universitären Abschlüssen liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung, Berufsbildung und Sport, mit Ausnahme der autonomen Gemeinschaften Katalonien, Galicien und Baskenland, wo die jeweiligen regionalen Behörden zuständig sind. In diesem Fall müssen Sie sich an die jeweilis zuständige Behörde wenden:

Hier erhalten Sie weitere Informationen in spanischer Sprache:

*Die Informationen Seiten dienen der Information und Erläuterung und sind nicht rechtsverbindlich.
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