Für Nachweise der Schuljahre unterhalb des Pflichtschulabschlusses der Sekundarstufe (d.h. bis zum Abschluss 4º ESO) ist keine Anerkennung erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich mit der Schule Ihrer Wahl in Verbindung setzen und die Schritte erledigen, die zur Fortführung der schulischen Laufbahn an dieser Einrichtung erforderlich sind.
Personen über 16 Jahre, die keinen dem Pflichtschulabschluss der Sekundarstufe I (Graduado en Educación Secundaria Obligatoria- GESO) gleichwertigen Schulabschluss haben, können die Anerkennung der Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Schuljahre beantragen, sofern sie dieses Niveau erreicht haben: equivalencia de estudios extranjeros con la escolaridad de los cursos 2º o 3º de ESO
Wenn Sie die Sekundarstufe I erfolgreich außerhalb Spaniens abgeschlossen haben, müssen Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses als "Graduado en Educación Secundaria Obligatoria" (GESO) beantragen.
Wenn Ihre bisherigen schulischen Leistungsnachweise dem ersten Jahr der gymnasialen Oberstufe entsprechen, können Sie die entsprechende Teilanerkennung (1º de Bachillerato) beantragen.
Wenn Sie diesen Abschluss in Ihrem Land erworben haben, können Sie die Anerkennung als spanischen Abschluss Título de Bachiller beantragen.
Wenn Sie Zugang zu einer spanischen Universität erhalten möchten, müssen Sie sich über die spezifischen Zulassungskriterien der jeweiligen Universitäten in Spanien informieren.
Die Organisation UNED asiss ist für die Erleichterung des Hochschulzugangs internationaler Studierender in Spanien zuständig. Auf ihrer Website finden Sie detaillierte Informationen zu den Anforderungen, Fristen und Verfahren zur Validierung Ihrer Abschlüsse und zum Zugang zur Hochschulbildung in Spanien.
Weitere Informationen unter (Link zum Studium in Spanien )
Der Antrag auf Anerkennung wird über das elektronische Register des Ministeriums für Bildung, Berufsbildung und Sport über folgenden Link gestellt: Sede Electrónica - Ministerio de Educación, Formación Profesional y Deportes (educacion.gob.es)
Tutorials im pdf-Format
Tutorial sobre cómo registrarse en la Sede Electrónica
Tutorial sobre cómo cumplimentar la solicitud
Videotutorials
Registro en la Sede Electrónica (auf Spanish)
Registro en la Sede Electrónica (auf English)
Registro en la Sede Electrónica (auf Deutsch)
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf folgendes Bankkonto:
Kontoinhaber: Ministerio de Educación y Formación Profesional
IBAN: ES27 9000 0001 2002 5310 8018 - BIC: ESPBESMMXXX (Banco de España)
BEGÜNSTIGTER: Tesoro Público. Ministerio de Educación y Formación Profesional. VERWENDUNGSZWECK: Homologación + Name und Nachname des Antragstellers.
Aus dem Überweisungsbeleg müssen die o.a. Angaben eindeutig hervorgehen. Dieser muss ausgedruckt und den restlichen Unterlagen beigefügt werden.
Gebühren:
Anerkennung des Abschlusses der Sekundarstufe I (Graduado en Educación Secundaria Obligatoria – GESO): kostenlos.Salto de línea Teilanerkennung des 1. Jahres der gymnasialen Oberstufe (1º de Bachillerato) : 24,88 Euro.Salto de línea Anerkennung des spanischen Bachiller-Titels: 49,76 Euro.
Zusammen mit dem Antrag und dem vorläufigen Einschreibeschein Volante sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für die Anerkennung der Sekundarstufe I (GESO) werden die Jahreszeugnisse der letzten 4 Schuljahre benötigt
Für die Teilanerkennung 1º de Bachillerato werden die Jahreszeugnisse der letzten drei Schuljahre benötigt
Für die Anerkennung des Abschlusses Título de Bachiller werden die Jahreszeugnisse der letzten drei Schuljahre benötigt. (Teilnachweise oder Halbjahreszeugnisse sind nicht erforderlich)
Es ist keine Legalisierung für Dokumente erforderlich, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden. Ebenso sind Dokumente, die von der Schweiz ausgestellt wurden, aufgrund eines bilateralen Abkommens mit der Europäischen Union von der Legalisierung befreit.
Legalización de documentos emitidos en otros países
Gehen Sie zu einer Registerstelle und legen Sie Originale und Kopien der folgenden Dokumente vor:
Offizielle Registerstellen zur Einreichung in Deutschland:
Bildungsabteilung der Spanischen Botschaft in Berlin (mit Terminvereinbarung): Cita previa (Montags und dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr)
Spanische Konsulate in:
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Monate ab dem Datum, ab dem alle Unterlagen vollständig vorgelegt wurden.
Der Bearbeitungsstand kann über das elektronische Registerportal verfolgt werden.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse mit Informationen zum Herunterladen der Anerkennungsbescheinigung: cómo descargar su credencial.
Die Anerkennung von nicht-universitären Abschlüssen liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung, Berufsbildung und Sport, mit Ausnahme der autonomen Gemeinschaften Katalonien, Galicien und Baskenland, wo die jeweiligen regionalen Behörden zuständig sind. In diesem Fall müssen Sie sich an die jeweilis zuständige Behörde wenden:
Hier erhalten Sie weitere Informationen in spanischer Sprache: