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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet ALCE?

  • ALCE ist die Abkürzung für "Agrupaciones de Lengua y Cultura Españolas".
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Was ist der Unterschied zwischen "Aula" (Klassengruppe) und "Agrupación" (Gruppierung)?

  • Ein "Aula" oder Klassengruppe für spanische Sprache und Kultur besteht aus dem Lehrpersonal und den SchülerInnen, die ihre pädagogische Tätigkeit in denselben Räumlichkeiten oder auf demselben Gelände ausüben.
  • Eine "Agrupación" oder Gruppierung ist eine höhere Organisationsstruktur, die aus mehreren Unterrichtsräumen und Klassengruppen besteht. In Deutschland gibt es insgesamt drei "Agrupaciones" (Frankfurt, Hamburg und Stuttgart), die die Unterrichtsräume in vielen Städten in fast allen Bundesländern koordinieren.
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Wie viel kostet die Anmeldung?

  • Nichts, es ist ein kostenloses Programm, das aus dem allgemeinen spanischen Staatshaushalt finanziert wird.
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Wer ist für das Programm ALCE verantwortlich?

  • Das Programm Agrupaciones de Lengua y Cultura Españolas (ALCE) ist eines der Programme der Acción Educativa Exterior des Ministeriums für Bildung, Berufsbildung und Sport.
  • Die Bildungsabteilung der Spanischen Botschaft in Deutschland leitet und überwacht die Entwicklung des Programms in Deutschland.
  • Die Leitung jeder Gruppierung in Deutschland, mit jeweiligen Einzugsgebiet, vervollständigt die administrative Leitung und ist für die pädagogische Aufgabe verantwortlich.
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Bekommen die SchülerInnen am Ende ein Zertifikat?

  • Am Ende des Kurses und nach Bestehen eines Abschlusstests erhalten die TeilnehmerInnen das Zertifikat für spanische Sprache und Kultur, das vom Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport ausgestellt wird und das höchste vom TeilnehmerInnen erreichte Niveau der spanischen Sprache bescheinigt: B1, B2 oder C1.
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Wo ist das Programm ALCE gesetzlich verankert?

  • Die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung, Berufsbildung und Sport.
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Ist der Unterricht durch die Schulversicherung gedeckt?

  • Das hängt von der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer ab. Grundsätzlich sind nur Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein über die Gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert; in den anderen Bundesländern ist es Sache der Familie, sich gegebenenfalls privat zu versichern.
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