Die Anerkennung erfolgt seitens der für den jeweiligen regulierten Beruf zuständigen Ministerien.
Das Landwirtschaftsministerium Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación ist zuständig für die Anerkennung der folgenden Berufe:
Agrarwissenschaften / Önologie / Agraringenieur (FH)
Das Außenministerium MAEUECE ist zuständig für die Anerkennung folgender Berufe:
Beeidigte Übersetzer / Beeidigte Dolmetscher
Das Universitätsministerium Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades ist zuständig für die Anerkennung folgender Berufe:
Erzieher / Grundschullehramt / Lehramt für die Sekundarstufe I und II / Hochschuldozent/in / Lehramt an Kunst- und Musikschulen / Lehramt an Sprachenschulen / Lehramt für Sport / Lehramt in der Beruflichen Bildung.
Anerkennung von in der Europäischen Union erworbenen Abschlüssen-Reconocimiento de títulos obtenidos en la Unión Europea
Das Sozialministerium Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 ist zuständig für die Anerkennung folgender Berufe:
Sozialarbeiter
Das Wirtschaftsministerium Ministerio de Economía, Comercio y Empresa ist zuständig für die Anerkennung folgender Berufe:
Wirtschaftswissenschaftler / Versicherungsmathematiker / Diplom-Betriebswirt / Diplom-Handelslehrer/ Ingenieur für Nachrichtentechnik / Technischer Ingenieur (FH) für Telekommunikation
Das Industrieministerium und Tourismus Ministerio de Industria y Turismo ist die zuständige Stelle für die Anerkennung des Berufs:
Gewerblicher Rechtsschutzbeauftragter
Das Innenministerium Ministerio del Interior ist zuständig für die Anerkennung folgender Berufe:
Sicherheitsmitarbeiter / Personenschützer / Sprengstoffüberwacher / Leiter der Sicherheitsabteilung / Sicherheitsdirektor / Privatdetektiv / Privater Feldschutz
Das Justizministerium ist zuständig für die Ausübung des Berufes als
Anwalt
Hierzu finden Sie umfangreiche Informationen auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer: Consejo General de la Abogacía Española
Die Zulassung und Eintragung in der Kammer ist obligatorisch und erfordert die folgenden Schritte:
Das Gesundheitsministerium Ministerio de Sanidad ist zuständig für die Anerkennung von EU-Abschlüssen in reglementierten Gesundheitsberufen und für die Anerkennung von Facharzttiteln aus Nicht-EU-Staaten.
A. Anerkennung von EU-Abschlüssen in reglementierten Gesundheitsberufen,
B. Antrag auf Anerkennung von Facharzttiteln aus Nicht-EU-Ländern.
Bei Rückfragen können na folgende Mail gerichtet werden: recontitextracom@sanidad.gob.es
Das Umweltministerium Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico ist zuständig für die Anerkennung folgender Berufe:
Das Verkehrsministerium Ministerio de Transportes y Movilidad Sostenible ist zuständig für die Anerkennung folgender Berufe:
Das Bauministerium Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana ist zuständig für die Anerkennung folgender Berufe:
Für einzelne regulierte Berufe kann die Anerkennung über die Europäische Berufskarte beantragt werden: Tarjeta Profesional Europea (TPE). Diese sind:
(Spanische Gesetzgebung: Königliches Dekret 581/2017 vom 9. Juni, durch das die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 in die spanische Rechtsordnung aufgenommen wird, mit der die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungskontrolle durch das Binnenmarkt-Informationssystem geändert wird).
*Die Informationen Seiten dienen der Information und Erläuterung und sind nicht rechtsverbindlich.