Tabelle 1: Arten der Anerkennung von Studiengängen
Im Hochschulbereich wird die Anerkennung von Studienleistungen je nach Fall in drei Kategorien unterteilt, wie in Tabelle 1 dargestellt.
Wenn es sich um einen Bachelor- oder Masterabschluss für einen reglementierten Beruf handelt, erfolgt eine Anerkennung (Homologación).Salto de línea Handelt es sich um einen nicht reglementierten Beruf, spricht man von einer Gleichwertigkeit (Equivalencia).
Die reglementierten Berufe können Sie im Anhang des Königlichen Dekrets 889/2022 vom 18. Oktober einsehen.
Die Teilanerkennung (Convalidación) ausländischer Studiennachweise in Spanien obliegt der spanischen Universität , an der das Studium fortgesetzt wird.
Zuständig ist das Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades
Anträge auf Gleichwertigkeit (Equivalencia): Hier erhalten Sie allgemeine Informationen und Angaben zu den erforderlichen Unterlagen :
Anweisungen:
1. Überweisen Sie die entfallende Gebühr: pago de la tasa.
2. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor. Sie benötigen die offiziellen Dokumente, ggf. legalisiert. Diese müssen ins Spanische übersetzt werden, entweder von einer/m Übersetzer/in aus der Liste der in Spanien vom Außenministerium beeidigten Übersetzer buscador de traductores/as jurados/as oder einer/m Übersetzer/in aus der Liste eines der zuständigen Konsulate.
3. Gehen Sie auf den Link des elektronischen Registers sede electrónica del Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades , klicken Sie auf “Procedimientos”, opción “títulos universitarios” y “Declaración de equivalencia”. Dann weiter auf “Acceder al procedimiento”. Sie erhalten Zugang über die Einrichtung eines Benutzerkontos oder über das System cl@ve. Füllen Sie das Antragsformular Solicitud aus.
4. Laden Sie die Unterlagen hoch und klicken Sie auf “enviar”. Heben Sie den Nachweis über die Einreichung über das offizielle Portal auf.
5. Hier können Sie den Bearbeitungsstand einsehen: Consulte el estado del expediente
6. Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Ministerium: Vías de comunicación con el Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades
Anerkennungsanträge – Homologaciones – allgemeine Informationen: Información general y documentación a presentar
Anweisungen:
1. Überweisen Sie die entfallende Gebühr pago de la tasa
2. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor. Sie benötigen die offiziellen Dokumente, ggf. legalisiert: legalizados . Diese müssen ins Spanische übersetzt werden, entweder von einer/m Übersetzer/in aus der Liste der in Spanien vom Außenministerium beeidigten Übersetzer buscador de traductores/as jurados/as
oder einer/m Übersetzer/in aus der Liste eines der zuständigen Konsulate.
3. Gehen Sie auf den Link des elektronischen Registers sede electrónica del Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades , klicken Sie auf “Procedimientos”, opción “títulos universitarios” y “Declaración de equivalencia”, dann auf “Acceder al procedimiento”. Sie erhalten Zugang über die Einrichtung eines Benutzerkontos oder über das System cl@ve. Füllen Sie das Antragsformular aus.
4. Laden Sie die Unterlagen hoch und klicken Sie auf “enviar”. Heben Sie den Nachweis über die Einreichung über das offizielle Portal auf.
5. Hier können Sie den Bearbeitungsstand einsehen: Consulte el estado del expediente
6. Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Ministerium: Vías de comunicación con el Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades.
Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit obliegt der jeweiligen Universität: universidades
Sie müssen sich mit der von Ihnen ausgewählten Hochschule in Verbindung setzen und die Anerkennung des Doktortitels direkt mit dieser abwickeln.
Häufige Fragen (auf Spanisch) betreffend die Abwicklung der Anerkennung (homologación) sowie der Gleichwertigkeit (declaración de equivalencia) , gemäß Königlichem Dekret 889/2022 vom 18. October.
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