Inhaber akademischer Abschlüsse gehen bei der Beantragung der Anerkennung bwz. Erklärung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikationen wie folgt vor:
Die anteilige Anerkennung von ausländischen Studiennachweisen erfolgt direkt bei der spanischen Universität , an welcher die Antragsteller ihr Studium fortsetzen möchten
Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Universitäten
Sie benötigen in allen Fällen eine beeidigte Übersetzung aller Unterlagen, die nicht in spanischer Sprache ausgestellt sind. Die Liste der eingetragenen Übersetzer*innen finden Sie hier: Buscador de traductores/as jurados/as del Ministerio de Asuntos Exteriores. Alternativ können Sie in einem der spanischen Konsulate eine eingetragene Übersetzerin / einen eingetragenen Übersetzer beauftragen.
Elektronisches Register des Ministerium für Universitäten:
Die Universitäten sind dafür zuständig, die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit dem akademischen Grad des Doktors zu erklären.
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