Für Nachweise der Schuljahre unterhalb des Pflichtschulabschlusses der Sekundarstufe I (ESO) ist keine Anerkennung erforderlich ist. In diesem Fall müssen Sie sich lediglich mit der Schule Ihrer Wahl in Verbindung setzen und die erforderlichen Schritte erledigen, die zur Fortführung der schulischen an dieser Einrichtung erforderlich sind.
Bei erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe I müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung dieses außerhalb Spaniens erworbenen Schulabschlusses stellen.
Personen über 16 Jahre, die keinen dem Pflichtschulabschluss (ESO) gleichwertigen Schulabschluss haben, können die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer im Ausland absolvierten Schulausbildung beantragen, die dem zweiten und dritten Jahr der ESO gleichwertig ist, sofern sie dieses Niveau erreicht haben.
Sie können die Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife in Spanien ('Título de Bachiller') beantragen, wenn Sie einen gleichwertigen Sekundarschulabschluss in anderen Ländern erworben haben.
Ebenso können Sie die anteilige Anerkennung des ersten Jahres der Abiturprüfungsphase beantragen, sofern sie dieses erfolgreich abgeschlossen haben (convalidación a 1ºBachillerato).
Der Antrag auf Anerkennung erfolgt im elektronischen Register des Ministeriums über das Portal 'Homologación y convalidación de títulos y estudios extranjeros no universitarios'. Sie müssen die angegebenen Daten ausfüllen und können dann Ihr Antragsdokument herunterladen und die vorläufige Eingangsbestätigung ('Volante'). Mit dem 'Volante' können Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen, bis Ihnen die offizielle Anerkennungsurkunde zugestellt wird.
Mit beiden Unterlagen und den zusätzlich einzureichenden Dokumenten müssen Sie zu einem spanischen Bürgerservice gehen (Siehe Punkt 4).
Originale und Kopien aller Unterlagen sind vorzulegen.
(Dokumente aus nicht EU-Ländern benötigen die Haager Apostille, die von den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes ausgestellt wird)
Kontoinhaber: Ministerium für Bildung und Berufsbildung;
ES 27 9000 0001 2002 5310 8018 - BIC: ESPBESMMXXX (Bank von Spanien (BdE).
Die Gebühren:
(Das Formular 790 für die Gebührenzahlung wird ausschließlich von spanischen Banken verwendet).
Der Antrag muss bei einem spanischen Bürgerservice eingereicht werden.
Stellen, bei denen die Bewerbung in Deutschland eingereicht werden kann:
Die Bearbeitungszeit der Ankerkennungsanträge beträgt etwa drei Monate ab dem Datum, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: homologa.de@educacion.gob.es
Proceso de solicitud, paso a paso
Der Anmeldeprozess, Schritt für Schritt erklärt
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