Ausländische Abschlüsse in Spanien

Nicht-universitäre Abschlüsse

Línea horizontal

Obligatorische Sekundarschulbildung / Educación Secundaria Obligatoria (ESO)

Für Nachweise der Schuljahre unterhalb des Pflichtschulabschlusses der Sekundarstufe I (ESO) ist keine Anerkennung erforderlich ist. In diesem Fall müssen Sie sich lediglich mit der Schule Ihrer Wahl in Verbindung setzen und die erforderlichen Schritte erledigen, die zur Fortführung der schulischen an dieser Einrichtung erforderlich sind.

Bei erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe I müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung dieses außerhalb Spaniens erworbenen Schulabschlusses stellen.

Personen über 16 Jahre, die keinen dem Pflichtschulabschluss (ESO) gleichwertigen Schulabschluss haben, können die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer im Ausland absolvierten Schulausbildung beantragen, die dem zweiten und dritten Jahr der ESO gleichwertig ist,Nueva ventana sofern sie dieses Niveau erreicht haben.

Abitur / Título de Bachiller

Sie können die Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife in Spanien ('Título de Bachiller') beantragen, wenn Sie einen gleichwertigen Sekundarschulabschluss in anderen Ländern erworben haben.

Ebenso können Sie die anteilige Anerkennung des ersten Jahres der Abiturprüfungsphase beantragen, sofern sie dieses erfolgreich abgeschlossen haben (convalidación a 1ºBachillerato).

Línea horizontal

Verfahren zur Anerkennung von Abschlüssen der Sekundarstufen und Abitur

1. Beginn des Verfahrens
Línea horizontal

Der Antrag auf Anerkennung erfolgt im elektronischen Register des Ministeriums über das Portal 'Homologación y convalidación de títulos y estudios extranjeros no universitarios'. Sie müssen die angegebenen Daten ausfüllen und können dann Ihr Antragsdokument herunterladen und die vorläufige Eingangsbestätigung ('Volante'). Mit dem 'Volante' können Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen, bis Ihnen die offizielle Anerkennungsurkunde zugestellt wird.

Mit beiden Unterlagen und den zusätzlich einzureichenden Dokumenten müssen Sie zu einem spanischen Bürgerservice gehen (Siehe Punkt 4).

2. Unterlagen
Línea horizontal

Originale und Kopien aller Unterlagen sind vorzulegen.

  • Offizieller Abschluss
  • Akademisches Zeugnis oder Bescheinigungen über die Noten der relevanten Schuljahre
    • Für die Anerkennung des Sekundarabschlusses I: die Jahresendzeugnisse der letzten 4 Schuljahre (Halbjahreszeugnisse sind nicht erforderlich)
    • Für die Anerkennung des Abiturs: die Zeugnisse der letzten 3 Jahre
    • Für die Anerkennung des 1. Jahres der Sekundarstufe II: die Zeugnisse der letzten 3 Jahre

(Dokumente aus nicht EU-Ländern benötigen die Haager Apostille, die von den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes ausgestellt wird)

3. Entrichtung der Gebühr
Línea horizontal
  • ESO: Die Anerkennung des Titels 'Graduado/a en Educación Secundaria Obligatoria' ist gebührenfrei.
  • Abitur: Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch Einzahlung oder Überweisung auf das folgende Bankkonto:

Kontoinhaber: Ministerium für Bildung und Berufsbildung;

ES 27 9000 0001 2002 5310 8018 - BIC: ESPBESMMXXX (Bank von Spanien (BdE).

Die Gebühren:

  • Anerkennung zum spanischen Abitur: 49,76 Euro
  • Anerkennung des 1. Oberstufenjahres: 24,88 Euro
  • Anerkennung des spanischen Abschlusses ESO: gebührenfrei.

(Das Formular 790 für die Gebührenzahlung wird ausschließlich von spanischen Banken verwendet).

4. Einreichung von Unterlagen
Línea horizontal

Der Antrag muss bei einem spanischen Bürgerservice eingereicht werden.

Stellen, bei denen die Bewerbung in Deutschland eingereicht werden kann:

5. Dauer des Verfahrens
Línea horizontal

Die Bearbeitungszeit der Ankerkennungsanträge beträgt etwa drei Monate ab dem Datum, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

6. Kontakt
Línea horizontal

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: homologa.de@educacion.gob.es e-mail

Proceso de solicitud, paso a paso

Der Anmeldeprozess, Schritt für Schritt erklärt

Línea horizontal

Alle Angaben auf diesen Seiten dienen ausschließlich Informationszwecken und haben keinen rechtlichen Wert

Subir

Esta web utiliza cookies propias para facilitar la navegación y cookies de terceros para obtener estadísticas de uso y satisfacción.

Puede obtener más información en el apartado "Cookies" de nuestro aviso legal.

AceptarRechazar